Das EKG kennt jeder als eine Abfolge von spitzen Zacken, auf Millimeterpapier gebannt, mehr oder weniger gleichmäßig aussehend. Tatsächlich ist es eine hochspannende und einfach zu erstellende Informationsquelle. Sie gibt Auskunft über die elektrische Aktivität an den Herzmuskelzellen und verrät nicht nur Einiges über den aktuellen Zustand des Herzens, sondern auch häufig über die Vergangenheit und Zukunft. Für die Diagnostik von Herzrhythmusstörungen ist das EKG ebenso unverzichtbar, wie zur Erkennung eines abgelaufenen oder stattfindenden Herzinfarktes.

In der Regel wird ein EKG im Liegen und in Ruhe abgeleitet. Die Möglichkeiten dieses Verfahrens sind aber durch Ableitung eines EKG unter körperlicher Anstrengung (Ergometrie oder Belastungs-EKG genannt) bei entsprechender Fragestellung noch deutlich ausweitbar. So können Anzeichen von einem drohenden Herzinfarkt durch Verengung der sogenannten Herzkranzgefäße erkannt werden. In Verbindung mit einer gleichzeitig stattfindenden Blutdruckmessung sind zusätzliche Informationen bezüglich der individuellen Blutdruckregulation möglich.

Bei Fragen hinsichtlich bestimmter Schwindelformen, Bewußtseinsverlusten oder auch nur subjektiver Herzrhythmusstörungen kommt zusätzlich die Langzeit-EKG-Untersuchung zum Einsatz. Ein kleines Gerät wird dem Patienten angelegt und zeichnet die Herzaktionen über 24 Stunden auf. Die Ergebnisse werden dann auf einem Computer vom Arzt ausgewertet.

In meiner Praxis stehen hierzu modernste und neue Geräte zur Verfügung. Je nach Ausgangssituation handelt es sich bei den Untersuchungen um eine Kassenleistung, allerdings nur wenn ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Im Sinne einer reinen Vorsorge sind die Untersuchungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht enthalten. Hierzu finden sie mehr unter der Rubrik „zusätzliche Leistungen“.

Dies ist eine Kassenleistung:

Bei Verdacht oder zur Verlaufskontrolle

Dies ist eine Privatleistung:

Vorsorge