Der Ultraschall der Organe (Sonographie) ist eine unschädliche, schmerzlose und bildgebende Untersuchung.
Mittels Schallkopf eines Sonsographiegerätes werden die Organe des Bauchraumes (Abdomensonographie), des Herzens (Echokardiographie) oder der Schilddrüse (Schilddrüsensonographie) auf wichtige Störungen und Erkrankungen untersucht. Auch können wichtige Veränderungen und Erkrankungen im Verlauf hiermit beurteilt werden.
Die Technik ist weit voran geschritten und längst gleicht das Bild nicht mehr dem Testbild auf dem Fernseher von früher. Die zusätzliche Farbgebung macht Aussagen über eine krankhaft erhöhte oder verminderte Durchblutung der dargestellten Strukturen, das Volumen von Organen kann mittels Vermessung genau bestimmt werden (z.b.Prostata oder Schilddrüse).
Am Herzen können Aussagen zur Pumpleistung gemacht und Herzklappenfehler, krankhafte anatomische oder funktionelle Veränderungen, sowie ältere Herzinfarkte dargestellt werden.
Sowohl in der Diagnostik als auch in der Vorsorge hat die Sonographie heutzutage eine sehr große Bedeutung. Das hierzu benötigte Gerät in meiner Praxis ist neu und von hoher technischer Qualität.
Eine Kassenleistung ist die Untersuchung aber nicht in allen Fällen. Bei begründetem Verdacht kann die Untersuchung zwar im hausärztlichen Bereich zumindest an Schilddüse und Bauch eingesetzt werden, zur Vorsorge besteht aber keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Echokardiographie des Herzens ist zwar eine von mir langjährig und gerne durchgeführte Untersuchung, im hausärztlichen Bereich aber leider eine „zusätzliche Leistung“, bei der der Patient die Kosten trägt.
Dies ist eine Kassenleistung:
Bei Verdacht oder zur Verlaufskontrolle ist Ultraschall der Organe und der Schilddrüse möglich. Innerhalb der hausärztlichen Versorgung ist Herz-Ultraschall leider nicht als kassenärztliche Leistung möglich, nur auf Überweisung zu fachärztlich tätigen Kollegen.
Dies ist eine Privatleistung
Zur Vorsorge