Der „Check-up“ – die allgemeine Gesundheitsuntersuchung
Bereits in meinem letzten Beitrag habe ich Ihnen über Früherkennungsuntersuchungen im Sinne der Krebsvorsorge berichtet. Ein so wichtiges und immer wieder unterschätztes Thema. Aber natürlich bedrohen nicht nur bösartige Krebserkrankungen unsere Gesundheit. Im Gegenteil, insbesondere chronische Erkrankungen des Stoffwechsels und der Organe führen häufig zu Herz-Kreislauf-Problemen, deren prominentestes Beispiel vermutlich der Herzinfarkt ist. Aber nicht nur, dass diese chronischen Erkrankungen unser Leben verkürzen, sie können vor allem auch erheblich die Lebensqualität in der uns gegebenen Zeit ruinieren. Schmerzen oder direkt fühlbare Veränderungen treten häufig erst in den späteren Erkrankungsstadien auf. Verschieden Stoffwechselerkrankungen verlaufen zudem unbemerkt, aber erhöhen jetzt schon dei Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Erkrankung. Ähnlich wie beim Krebs gilt auch hier: Der frühe Vogel fängt den berühmten Wurm, denn der Zeitpunkt des Therapiestarts ist besonders wichtig. Dieser Tatsache trägt die von den Krankenkassen unterstützte, allgemeine Check-up-Untersuchung, Rechnung.
Seit dem 1. April 2019 gibt es neue Regeln für den den Check-up, oder auch Gesundheitsvorsorgeuntersuchung:
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres habe gesetzlich Versicherte einmalig Anspruch auf ein Gesundheitsuntersuchung. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres könne dann bei Frauen und Männern alle drei Jahre regelmäßige Untersuchungen außerhalb der Krebsvorsorge durchführen lassen (vormals alle zwei Jahre). Hier sind vor allem die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, der Diabetes mellitus (Zuckererkrankung) und Nierenerkrankungen im Fokus. Neben einer körperlichen Untersuchung und Messung des Blutdrucks, werden auch eine Blutuntersuchung und eine Urinuntersuchung durchgeführt. Hinzu kommen ein Gespräch und eine Beratung mit dem Arzt/Ärztin über die gesundheitliche Vorgeschichte, den aktuellen Zustand und die Ausblicke für die weitere Zukunft, sowie ein gemeinsame Besprechung des IMpfstatus und die entsprechenden Empfehlungen. Selbstverständlich führe auch ich diese Tests mit Ihnen gerne durch. (Einzelheiten der von den Krankenkassen bezahlten Untersuchung können Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de, bzw. www.b-ba.de nachlesen).
Ähnlich wie bei der Krebsuntersuchung erlebe ich aber als Hausarzt und Kardiologe, dass Patienten häufig ein erweiterten Informationsbedarf und den Wunsch nach zusätzlichen Untersuchungen haben (auch insbesondere Blutuntersuchungen). Häufig weil sie durch Erkrankungen in der Familie oder dem Bekanntenkreis erhöhte Sorge um ihre Gesundheit tragen. Dann entsteht beispielsweise der Wunsch nach einer Ultraschalluntersuchung der Halsschlagader oder des Herzens, sowie nach erweiterter Labordiagnostik. Die Kosten hierfür werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ohne Weiteres übernommen. Inwieweit eine solche Untersuchung für Sie im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung tatsächlich sinnvoll ist, sollte man in einem Gespräch offen und ehrlich klären.
In jedem Falle empfehle ich Ihnen die Möglichkeiten des Gesundheitssystems zu nutzen. Suchen Sie das Gespräch und die Beratung. Denn letztlich geht es nicht nur um ein langes Leben, sondern auch um eine möglichst vitale und schöne Lebensqualität.